Dem Fachbereich gehören als Mitglieder an:
- Leiter/in des Fachbereiches.
- Stellv. Leiter/in des Fachbereiches.
- Schriftführer/in des Fachbereiches.
- Tierschutzbeauftragte der jeweiligen Landesverbände.
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Kooperative Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand.
- Ansprechpartner / Betreuung aller tierschutzrelevanten Fragen.
- Querschnittsaufgaben in allen Fachbereichen bzw. gegenseitiger Informationsaustausch.
- Intensive und enge Zusammenarbeit mit den Landesverbänden.
- Durchsetzung der in §19.2 der Satzung geforderten tierschutzrechtlichen Bestimmungen innerhalb des Vereins und seiner Mitglieder in allen Bereichen.
- Kontrolle und Aufklärung der Haltungsbedingungen, nicht nur bei Einzelhunden.
- Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Vereinen und Tierschutzorganisationen.
- Seminare Aufklärung.
- Entscheidungsmöglichkeit bei Verstößen der zu erarbeitenden Tierschutzordnung, des Tierschutzgesetzes, der DCNH-Satzung und Ordnung oder einer anderen, das Tier betreffenden Gesetzgebung.
- Die Leitung des Fachbereiches Tierschutz beruft Sitzungen des Fachbereiches ein und legt die Tagesordnung fest.

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© 2001 Deutscher Club für Nordische Hunde e.V.
aktualisiert: Sonntag, 31. August 2003