Dem Fachbereich gehören als Mitglieder an:
Zuständigkeiten
- Kooperative Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand.
- Ansprechpartner für alle Mitglieder.
- Überwachen der Zucht und der Zuchtordnung.
- Enge Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen, der/dem FCI / VDH angehörenden
Vereinen und Verbänden, die dieselben Hunderassen vertreten.
- Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tierschutz.
- Züchter- und Zuchtwartseminare.
- Die Leitung des Fachbereiches Zucht beruft Sitzungen des Fachbereiches ein und legt die Tagesordnung fest.
Aufgaben des Fachbereiches
- Ausbildung von Zuchtwarten.
- Weiterbildung der Züchter.
- Neuzüchtererstberatung.
- Überwachung der Zucht.
- Im Verhinderungsfalle des/r Leiters/in Fachbereich Zucht, übernimmt
der/die Stellvertreter/in alle Aufgaben des/der Leiters/in Fachbereich Zucht
mit allen Rechten und Pflichten.
- Zuständigkeit der Regionalzuchtwarte:
1. Erteilung der Genehmigung Wurfabnahme bis zur 16. Woche.
2. Erteilung der Genehmigung Sonderzuchtzulassung.
3. Erteilung der Genehmigung ausländischer Deckrüden.
4. Erteilung der Genehmigung zur Ammenaufzucht der Welpen.
5. Zuarbeit bei Zuchtverstößen in den Regionen an den Leiter Fachbereich
Zucht.
6. Ansprechpartner der Landeszuchtobwarte, Zuchtwarte und Züchter der
Regionen.

zurück | Homepage | Inhalt | Änderungen
© 2001
Deutscher Club für Nordische Hunde e.V.
aktualisiert: Sonntag, 01. Februar 2004