Bestimmungen für die Vergabe des Titels
„Deutscher Champion (DCNH)“:
Stand : August 2002 – korrigiert um die Zwischenklase 2006
Die aktuellen Vergabebestimmungen
Die Anwartschaften können vergeben werden auf allen VDH/ F.C.I. geschützten Internationalen resp. Allgemeinen Zuchtschauen oder auf einer vom VDH geschützten DCNH-Spezialzuchtschau.
Im Wettbewerb stehen die Reifeklassen : Zwischen-, Offenen-, Gebrauchshunde-, Sieger- und auf DCNH Spezialzuchtschauen- die Leistungsklasse.
Die Vergabe der Anwartschaft CAC (CAC = Certificat d’Amplitude au Championat) auf den Titel DEUTSCHER CHAMPION (DCNH) ist in das Ermessen des jeweiligen Richters gestellt. Die Anwartschaft kann, sie muss aber nicht vergeben werden.
Die Reserveanwartschaft darf nur vergeben werden, wenn in der gleichen Rasse/ Geschlecht auch eine volle Anwartschaft vergeben wurde.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von Anwartschaften besteht nicht.
Bei DCNH - Sonderschauen und Spezialzuchtschauen steht das CAC - DCNH und bei allen anderen Zuchtschauen, durch den VDH, ein sog. „neutrales CAC“ im Wettbewerb. Dieses „neutrale CAC“ wird wie eine normale DCNH - Anwartschaft gewertet.
Anwartschaften von anderen Rassehundezuchtvereinen werden nicht anerkannt.
Vergabe der Anwartschaften
Das CAC kann vergeben werden: an den besten Rüden und an die beste Hündin einer Rasse, sofern diese mit V1 ( Vorzüglich 1) bewertet und wirklich hervorragend sind.
Vergabe der Reserveanwartschaften (RES.CAC)
Das Res. CAC kann vergeben werden: an den zweitbesten Rüden und an die zweitbeste Hündin einer Rasse, sofern diese mit V1( Vorzüglich 1) oder V2 ( Vorzüglich 2) bewertet und wirklich hervorragend sind und die volle Anwartschaft erhalten hätten, wenn der Siegerhund nicht anwesend gewesen wäre.
Dieses RES CAC kann zu einer vollgültigen Anwartschaft (CAC) aufgewertet werden, sofern festgestellt wird, dass der das CAC gewinnende Hund nachträglich disqualifiziert werden musste oder an diesem Ausstellungstage bereits den Titel “ Deutscher Champion (DCNH)“ vom DCNH zuerkannt bekommen hatte. Es ist bei der eventuellen Zuerkennung des Titels wie eine volle Anwartschaft zu behandeln.
Bedingungen für die Zuerkennung des Titels
Für die Zuerkennung des Titels ist nur der DCNH zuständig.
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein: Erwerb von mindestens 5 „vollen“ Anwartschaften (CAC). Die Anwartschaften müssen von mindestens 2 verschiedenen Spezialzuchtrichtern vergeben worden sein. Zwischen der ersten und der letzten Vergabe müssen mindestens 366 Tage liegen.
Für die Zuerkennung des Titels können auch je 3 Reserve-Anwartschaften (RES. CAC) zu einer vollgültigen Anwartschaft (CAC) aufgewertet werden.
Hierzu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Erwerb von:
- 4(vollen) und mind. 3 Res. CAC oder
- 3(vollen) und mind. 6 Res. CAC oder
- usw.
Alle Anwartschaften (CAC und Res. CAC zusammen) müssen von mindestens 4 verschiedenen Richtern, davon mindestens 2 verschiedenen Spezialzuchtrichtern des DCNH’ s vergeben worden sein. Mindestens 1 CAC oder Res. CAC muß entweder auf einer DCNH-Spezialzuchtschau, der Bundessieger-, Europasieger- oder Weltsiegerzuchtschau erworben sein. Zwischen der ersten und der letzten Vergabe müssen mindestens 366 Tage liegen.
Verleihung des Titels
Nach Erfüllung der vorgenannten Bedingungen und nach Einreichung der Original-Anwartschaftskarten, sowie ab 2005 einer Kopie des jeweiligen Richterberichtes und einer Ahnentafelkopie, durch den Eigentümer des Hundes, erhält der Hund den Titel „ Deutscher Champion (DCNH)“ zuerkannt.
Zuständig für die Titelvergabe und Ausfertigung der entsprechenden Urkunde ist der/die Fachbereichsleiter/in für das Richter- und Zuchtschauwesen des DCNH.
Nach Verleihung des Titels wird der Hund in den nächst möglichen Clubnachrichten vorgestellt. Die Angabe von weiteren Titeln des Hundes ist nur auf Nachweis dieser Titel realisierbar. Eine Veröffentlichung mit Bild ist möglich, wenn der Eigentümer ein entsprechendes Foto zur Verfügung stellt.