Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Zuchtschau-Ordnung an. (Die VDH-Zuchtschau-Ordnung kann bei der VDH-Geschäftsstelle gegen Gebühr angefordert werden. Außerdem liegt diese Ordnung während der Zuchtschau im Zuchtschaubüro aus.) Zugelassen sind nur Rassehunde, die in einem vom VDH und von der F.C.I. anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhang zum Zuchtbuch "Livre d'attend") der Rasse eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 6 Monaten am Tage der Zuchtschau vollendet haben. Die Ahnentafeln der gemeldeten Hunde und Leistungsurkunden bei Gebrauchshunden sind auf Anforderung vorzulegen, der Nachweis etwaiger Titel ist ggf. zu erbringen. Sollten Sie eine durch den VDH anerkannte Ahnentafel am Zuchtschautag nicht vorlegen können, so kann der Hund nicht benotet werden. Auf Rückerstattung des Meldegeldes kann kein Anspruch erhoben werden. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden, es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Zuchtschauleitung unterblieben. Zur Meldung des Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen; die Vertretungsvollmacht ist nachzuweisen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hunde erfolgen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühren. Verlegt der Veranstalter den Termin, kann die Meldung schriftlich zurückgezogen werden. Der Veranstalter kann hierfür eine Ausschlußfrist setzen. Zur Wirksamkeit der Terminverlegung reicht eine Benachrichtigung des Veranstalters an den Eigentümer aus. Werden bei Verlegung des Veranstaltungstermins erfolgte Meldungen nicht innerhalb der Ausschlußfrist zurückgezogen, so gelten sie als für den neu festgesetzten Termin rechtmäßig abgegeben. Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Der zur Abgabe der Meldung berechtigte Vertreter gilt auch als für die Zuchtschau beauftragt. Handlungen und/oder Unterlassungen des Beauftragten wirken für und gegen den Eigentümer. Die zur Zuchtschau angenommenen Hunde (Annahmebestätigung muß vorliegen) sind innerhalb der im Programm oder in der Annahmebestätigung angegebenen Einlaßzeit einzubringen. Die Zuchtschauleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen. Ebenso können Zuchtrichter-Umbesetzungen vorgenommen werden. Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde im Ring sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Hunde dürfen nicht vorzeitig aus dem Zuchtschaugelände entfernt werden. Im Interesse der ordentlichen Durchführung der Zuchtschau können keine Ausnahmen zugelassen werden. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Verstöße gegen die VDH-Zuchtschauordnung können mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Diese können in der VDH-Zuchtschauordnung nachgelesen werden.
komplette Zuchtschauordnung, sowie weitere Informationen bei:  VDH, Westfalendamm 174, 44141 Dortmund Tel.: 0231/56500-0, Fax: 0231/59 24 40 VDH-Homepage: http://www.vdh.de/
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